FAQ
Mit unseren FAQ's möchten wir häufig gestellte Fragen aufgreifen und beantworten.
Dieser Fragekatalog dient der schnellen Hilfe und die Antworten sind ohne Gewähr. Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Team des Strategischen Einkaufs gerne zur Verfügung.
Inhaltsübersicht
- Was ist das Einkaufsportal?
- Was sind Rahmenverträge?
- Wie kann ich mich über die Rahmenverträge informieren?
- Wie können die Rahmenverträge in Anspruch genommen werden?
- Gibt es Förderprogramme für das DRK?
- Können die Rahmenverträge auch privat genutzt werden?
- Gibt es Mitarbeitervorteilsportale? / Welche Mitarbeitervorteilsportale gibt es?
- Wie können die KFZ-Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden?
- Was sind Bündelungsaktionen?
- Was muss ich bei den Bündelungsaktionen beachten?
Was ist das Einkaufsportal?
Das DRK-Einkaufsportal (www.drk-einkaufsportal.de) ist ein Onlineportal, in welchem sämtliche Informationen zu den DRK-Rahmenverträgen abgelegt sind. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie sich dort jederzeit über aktuelle Rahmenverträge informieren und viele weitere Infos aufrufen.
Was sind Rahmenverträge?
Unsere DRK-Rahmenvereinbarungen ermöglichen den Gliederungen und Einrichtungen des DRK den Bezug preisreduzierter Produkte und Dienstleistungen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Mit den Rahmenverträgen hilft die DRK-Service GmbH die Einkaufskonditionen von Produkten und Dienstleistungen zu optimieren sowie die Prozesskosten (Marktrecherche, Verhandlungen, Preisvergleich etc.) zu reduzieren. Die Nutzung ist für alle DRK-Organisationen kostenfrei.
Wie kann ich mich über die Rahmenverträge informieren?
Informationen zu Sonderkonditionen oder Preislisten erhalten Sie per E-Mail über einkauf@drkservice.de, oder hier in unserem DRK-Einkaufsportal www.drk-einkaufsportal.de.
Wie können die Rahmenverträge in Anspruch genommen werden?
Je nach Rahmenvertrag kann die Inanspruchnahme variieren. Auf den DRK-Rahmenvertragspartnerseiten im DRK-Einkaufsportal finden Sie nach kostenfreier Registrierung jeweils eine genaue Beschreibung der Inanspruchnahme.
Gibt es Förderprogramme für das DRK?
Das DRK-Generalsekretariat berät die Mitgliedsverbände des DRK e.V. zu aktuellen Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Können die Rahmenverträge auch privat genutzt werden?
In der Regel steht die Nutzung der Rahmenverträge ausschließlich den DRK-Organisationen zur Verfügung. Einzelne Rahmenvertragspartner stimmen jedoch einer privaten Nutzung zu. Welche Rahmenverträge privat nutzbar sind, erfahren Sie hier.
Gibt es Mitarbeitervorteilsportale? / Welche Mitarbeitervorteilsportale gibt es?
Wir haben drei Vorteilsportale für Mitarbeitende des DRK.
Das Mitarbeitervorteilsportal von MIVO, Incent und Benefits.me. Über diese drei Portale erhalten Mitarbeitende des DRK Sonderkonditionen und Rabatte bei verschiedenen Shops, Dienstleistungen und Produkten.
Wie können die KFZ-Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden?
Fordern im DRK-Einkaufsportal einen KFZ-Abrufschein an. Dieser wird Ihnen dann auf postalischem Wege oder per E-Mail zugesendet. Händigen Sie den KFZ-Abrufschein Ihrem Händler aus, sodass er die Konditionen im System abrufen kann.
FAQ zum KFZ-Abrufschein erhalten Sie hier.
Was sind Bündelungsaktionen?
Durch seine Größe besitzt das DRK eine enorme Einkaufsmacht. Dies drückt sich in den guten Konditionen der Rahmenverträge aus. Den enormen Vorteil eines zentralen Einkaufs kann das DRK auf Grund seiner föderalen Struktur und Beschaffung leider nicht ausschöpfen. Die DRK-Service GmbH ermöglicht den Gliederungen, Einrichtungen und GmbHs des DRK den Rabattvorteil eines Zentraleinkaufes über eine gemeinsame Beschaffung in Form von Bündelungsaktionen zu nutzen.
Was muss ich bei den Bündelungsaktionen beachten?
In der Regel werden die Mengen bei den Bündelungsaktionen in VE (Verpackungseinheiten) angegeben. Beachten Sie daher, die Menge nicht in Stückzahlen anzugeben. (Wie viele Stück in einer VE enthalten sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bestellformular). Beachten Sie außerdem, ob es im Normalfall eine Mindestbestellmenge gibt.